Nehmen sie auch während des Schuljahres Kinder auf?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Kind an der Lukas-Schule anzumelden. Ob Ihr Kind aufgenommen werden kann, hängt von den aktuellen Klassenstärken, der Verteilung von Jungen und Mädchen sowie von der Anzahl der Mitbewerber ab.
Haben Quereinsteiger (Schüler anderer Schulen) eine Chance auf einen Schulplatz?
Grundsätzlich ja, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Nach welchen Kriterien wählen Sie Kinder aus?
Bei der Auswahl der Kinder müssen neben der Schulfähigkeit mehrere Faktoren berücksichtigt werden, um eine ausgewogene Klassensituation herzustellen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Entscheidung im Einzelfall grundsätzlich nicht begründen.
Zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung abgegeben werden?
Sie können sich bereits jetzt voranmelden. Formulare und Fristen für Schulplätze im kommenden Schuljahr finden Sie auf der Seite der jeweiligen Lukas-Schule, unter Menüpunkt „Infoabende/ Einschreibung“. Die Termine für die Einschreibung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Spielt der Zeitpunkt der Anmeldung eine Rolle?
Nein. Alle bis zum Stichtag der jeweiligen Schulart vollständig eingegangenen Anmeldungen werden gleich behandelt.
Wann bekommt man nach der Einschreibung Bescheid?
Sie erhalten von uns vor den Einschreibterminen der Sprengelschulen Bescheid, ob ihr Kind einen Platz an der Lukas-Schule bekommt. Erhalten Sie einen Schulvertrag, so unterschreiben Sie diesen bitte und melden sich damit an der Sprengelschule ab. Sollte Ihr Kind auf der Warteliste stehen, so melden Sie es an
der Sprengelschule an. Sollte Ihr Kind im Nachrückverfahren einen Schulvertrag zugesandt bekommen, können Sie es nachträglich an der Sprengelschule abmelden.
der Sprengelschule an. Sollte Ihr Kind im Nachrückverfahren einen Schulvertrag zugesandt bekommen, können Sie es nachträglich an der Sprengelschule abmelden.
Warum ein verbindlicher Schulvertrag?
Die Lukas-Schulen sind zwar staatlich anerkannt (Gymnasium: staatl. genehmigt) und werden daher unterstützt vom bayrischen Ministerium für Unterricht und Kultus, der Schulträger muss jedoch zur Existenzsicherung wirtschaftlich arbeiten. Dem Schulvertrag liegt eine Schulgeldkalkulation zugrunde und auch diverse Anforderungen der Schulbehörde, die ein verbindliches Regelwerk unverzichtbar machen. Wie bei jedem anderen Vertragsabschluss ergeben sich auch hier für beide Vertragspartner verbindliche Rechte und Pflichten zur Erfüllung des Vertrages – so z.B. Schulgeldzahlung, eingeschränkte Sonderkündigungsmöglichkeiten während der Laufzeit von einem Jahr, aber natürlich auch Ihr Recht auf adäquate Beschulung Ihres Kindes.
Muss ein Gastschulantrag gestellt werden?
Nein. Sie müssen sich allerdings mit unserem Schulvertrag an Ihrer Sprengelschule abmelden.
Wann beginnt die Mittagsbetreuung?
Die Mittagsbetreuung beginnt immer nach Schulschluss. Weitere Informationen finden Sie bei den einzelnen Schultypen jeweils unter dem Menüpunkt „Besondere Angebote“.